In seinem neuen Buch „Erst die Fakten, dann die Moral“ kritisiert der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, dass die Politik oft auf Wunschdenken und nicht der Realität basiert. Zur Realität gehören nun aber auch Gesetze. Der Umgang des polarisierenden Grünen mit einer Liste vermeintlich „auffälliger“ Geflüchteter in der baden-württembergischen Stadt ist dabei umstritten.
Seit etwa einem Jahr führt die Stadt Tübingen eine Liste mit Geflüchteten, die von Seiten der Stadt besonders behandelt werden und als gefährlich eingestuft werden. Sie könnten etwa in eine Unterkunft mit zusätzlichem Sicherheitspersonal verlegt werden oder bei Behördengesprächen besondere Sicherheitsvorkehrungen auslösen.
Nach welchen genauen Kriterien die Auswahl geschieht ist bis heute unklar. Im letzten Jahr wurde lediglich bekannt, dass es sich bei der Liste nicht um eine offizielle Datenbank handelt, sondern um ein Outlook-Postfach, auf das verschiedene Stellen der Verwaltung zugreifen können.
Palmer und der Landesbeauftragte für Datenschutz geraten aneinander
Der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfDI) Stefan Brink äußerte Bedenken über diese „Liste der Auffälligen“ und forderte von der Stadtverwaltung weitere Informationen an, unter anderem zur Rechtsgrundlage. Die Antworten der Stadt waren „alles andere als befriedigend“, heißt es im Tätigkeitsbericht der Datenschutzbehörde.
Nachdem der LfDI erneut bei der Stadt nachhaken musste, ging Palmer im Oktober einen überraschenden Schritt. Er wendete sich in einem Brief an Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg, und beschwerte sich über Brinks Vorgehen: das genaue Anliegen des Datenschutzbeauftragten sei nicht nur unverständlich, vielmehr gefährde sein Vorgehen auch die Sicherheit der städtischen Mitarbeiter*innen.
Brink bezieht in seinem Tätigkeitsbericht deutlich Stellung zu den Vorwürfen und geht Palmer seinerseits an. Die Vorwürfe des Oberbürgermeisters seien „absurd“ und die Verweigerungshaltung der Stadt „unverständlich“ – seine Behörde behalte sich weitere Maßnahmen vor. Noch am selben Tag veröffentlicht Palmer eine Stellungnahme. Er wirft Brink vor, ein „chronisches Misstrauen gegenüber dem Staat“ an den Tag zu legen, was „seine Eignung für das Amt als fraglich erscheinen“ lasse.
Keine Grundrechte für straffällige Geflüchtete?
Für Palmer scheinen Geflüchtete, die in Deutschland bei der Polizei auffällig werden, offenbar ihr Recht auf Datenschutz zu verlieren. In solchen Fällen, heißt es in seiner Pressemitteilung, „stellt sich weniger die Frage nach dem Schutz der Daten dieses Täters als die Frage nach dem Schutz der Mitarbeiterschaft und der Bevölkerung“. Palmer wirft dem Datenschutzbeauftragten Brink vor, „sich nicht mehr als Leiter einer Behörde, sondern als Politiker“ zu betätigen.
Die Aufgaben des LfDI sind im Landesdatenschutzgesetz eng abgesteckt und sehen eine unabhängige Rolle vor – eine Tatsache, auf die Palmer auch Innenminister Strobl in der Antwort auf seinen Beschwerdebrief hinweist. Behördliche Datenverarbeitungsvorgänge – hierzu zählt auch das Speichern in einem Postfach – zu prüfen und bewerten, ist also zentrales Aufgabenfeld des LfDI, das unabhängig vom politischen Kontext geschieht.
In einer Email an netzpolitik.org bezeichnet Brink dementsprechend auch den Vorwurf Palmers, er agiere politisch, als unverständlich. „Datenschutz“, so Brink weiter, „ist ein Menschenrecht, das auch Geflüchteten zusteht, ganz unabhängig davon, ob sie straf- oder polizeirechtlich auffällig wurden oder nicht.“
Wie es in der Affäre weitergeht, hängt nun maßgeblich vom Verhalten der Stadt Tübingen und Palmer ab. Sollten diese weiterhin tiefergehende Informationen über die Liste verweigern, stehen durchaus auch rechtliche Mittel vor, um dies zu erzwingen. „Ultima ratio wäre unter anderem die Anordnung der Löschung der Liste“, so Brink. Die Wirklichkeit des Rechtsstaats, der gewisse Grundrechte für alle Menschen vorsieht, könnte also bald auch Palmers Wunschdenken in die Schranken weisen.
